Schenken, vermachen, vererben

Sie möchten zufrieden auf Ihr Leben blicken und dankbar den eigenen Lebenssinn spüren. Das Leben bekommt Glanz. Wahrscheinlich teilen alle Menschen mit Ihnen diesen Wunsch.

"Denn Gott hat den Menschen nur ein wenig geringer gemacht als sich selbst, mit Ehre und Gnade hat er ihn gekrönt", so überliefert es der Psalm 8.

Mit Ihrem Glauben erfahren Sie Lebenssinn. Der Glaube hat Menschen immer wieder bewogen, auch die Kirche beim Tun des Guten zu unterstützen.

Auf dieser Seite stehen Ihnen Informationen zu den Fragen um Schenkung, Vermächtnis und Erbe zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gern, wie Sie die vielen persönlichen Dinge ordnen und entscheiden können, damit sie dem Leben über das Ende hinaus Glanz verleihen. Unsere Hinweise mögen Ihre Gedanken über den Horizont schauen lassen. Wir beraten Sie gern vertraulich und verschwiegen.

 

Bitte wenden Sie sich an Pfarrerin Regine Vogtmann.

 

Tel: 02502 223110

 

E-Mail: regine.vogtmann@unter-dem-kreuz.de

 

Schenkung

Die Schenkung eines Betrages ist eine Möglichkeit der Unterstützung unserer Arbeit. Es gibt weitere. Sie könnten zum Beispiel auch Gegenstände wie Kunstobjekte oder Immobilien verschenken. Ihr Geschenk können Sie mit einer Auflage verbinden.

Dann wird ein notarieller Vertrag mit den Beschenkten geschlossen. Das garantiert Ihnen auch, dass Ihr Geschenk angenommen wird und in Ihrem Sinn verwendet werden muss.

Insgesamt hat die Schenkung ihren Charme darin, dass man zu Lebzeiten spürt, welche Freude damit ausgelöst wird.

 

Vermachen

Ihnen ist wichtig, wofür Sie mit Ihrem Leben stehen und das soll später nach Ihrem Tod mit Ihrem Namen verbunden sein. Hierbei denken Sie an bestimmte Dinge, die Ihnen in Ihrer Kirchengemeinde wichtig sind.

Vielleicht möchten Sie daher Ihrer Kirchengemeinde etwas vermachen. Gerne unterstützen wir Sie, verschiedene Möglichkeiten vertraulich zu prüfen.

Vererben

Sie möchten der Kirche etwas vererben? Hierzu wird ein handschriftliches Testament aufgestellt. Damit die Kirchengemeinde beim Todesfall auch davon erfährt, wird das Testament beim Amtsgericht hinterlegt, wo es in das bundesweite Zentrale Testamentsregister eingetragen wird. Das Testament können Sie jederzeit ändern und neu hinterlegen.

Sie haben einen ähnlichen Gedanken? Gern überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, was dazu gehören könnte – bis hin zur Wohnungsauflösung und Grabpflege.

Wenn Sie unsere Kirchengemeinde als Erbin einsetzen, möchten Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Sprechen Sie uns an.